|
Messungen oberhalb von 1GHz werden in dieser Norm nicht gefordert. Es ist aber dringend angeraten diese Messungen aus gründen der Produkthaftung durchzuführen. Es ist ohne weiteres anzunehmen, das in jeder Baumaschine inzwischen auch Mobilfunkgeräte oder klassische Funkgeräte eingesetzt werden. Ein nicht prüfen der Bereiche oberhalb von 1GHz kann im Sinne der Produkthaftung als grob fahrlässig angesehen werden, wenn aufgrund einer Störung eine Fehlfunktion ausgelöst wird. Dabei besitzen solchen Maschinen durchaus immer das Potential von möglichen Personengefährungen. Dabei sollte zusätzlich zur CW Prüfung, die Pulsmodulation verwendet werden.
|